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BESCHLUSSVORLAGE

Zuschuss an die Musikschule Neukirchen-Vluyn e.V.; Übernahme des Defizites 2026

Nr.: 240/2025-1 17.12.2025

🟢 Beschlossen 17.12.2025 · Rat (2. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Neukirchen-Vluyn berät über die Übernahme eines voraussichtlichen Defizits der Musikschule Neukirchen-Vluyn e.V. für das Jahr 2026. Die Beschlussvorlage sieht vor, einen Fehlbetrag in Höhe von bis zu 12.000 Euro auszugleichen. Die Bereitstellung der zusätzlichen Haushaltsmittel soll überplanmäßig gemäß § 83 GO NRW erfolgen und durch die Gewinnausschüttung der Sparkasse gedeckt werden. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Vertrag mit der Musikschule zu ergänzen.

Hintergrund ist eine Mitteilung des Vorstands der Musikschule an die zuständige Kämmerin im Mai 2025 über einen voraussichtlichen Fehlbetrag im Haushalt 2025. Zur Konsolidierung wurden bereits Maßnahmen wie eine Gebührenerhöhung sowie eine Anpassung der Mitgliedsbeiträge umgesetzt. Um die Personalkosten der Musikschule zu decken, ist für das Jahr 2026 Planungssicherheit erforderlich. Der veranschlagte Zuschuss für das Jahr 2026 beläuft sich unter Berücksichtigung tariflicher Steigerungen auf insgesamt 129.691 Euro.

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Beratungsfolge

  • 17.12.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @