Bestellung der Schriftführung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage Nummer 268/2025 wird die Bestellung der Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss thematisiert. Für die anstehende Sitzung am 10. Dezember 2025 sieht der Vorschlag die Benennung einer Schriftführerin sowie eines ersten stellvertretenden Schriftführers und einer zweiten stellvertretenden Schriftführerin vor.
Die rechtliche Grundlage für diese Bestellung ergibt sich aus der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Nach den dortigen Bestimmungen ist vorgesehen, dass die Niederschriften über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse sowohl vom Bürgermeister oder dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden als auch von der durch den Ausschuss bestellten Schriftführung zu unterzeichnen sind.
Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder zur Klimarelevanz des Vorgangs. Die Einreichung der Unterlagen erfolgte durch die Erste Beigeordnete.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @