Umbesetzung von Ausschüssen - Mitteilung der Fraktion Die Linke vom 12.11.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 264/2025 befasst sich mit der Umbesetzung von Ausschüssen im Gemeinderat auf Grundlage einer Mitteilung der Fraktion Die Linke vom 12. November 20läufig.
Gemäß § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sind Fraktionen dazu berechtigt, bei einem vorzeitigen Ausscheiden von Mitgliedern oder bei einem Antrag auf Umbesetzung Nachfolgerinnen oder Nachfolger zu bestimmen. Ein Ratsbeschluss ist für diesen Vorgang nicht mehr erforderlich.
Damit die Verwaltungs- und Ausschussarbeit ordnungsgemäß fortgeführt werden kann, ist eine Mitteilung an die Verwaltung sowie an den Rat zwingend notwendig. Sobald diese Information in der darauffolgenden Ratssitzung vorgelegt wurde, wird die Umbesetzung durch die Verwaltung vollzogen. Mit der vorliegenden Vorlage wird die von der Fraktion Die Linke mitgeteilte Neubesetzung offiziell zur Kenntnis gebracht.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 122 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 17.12.2025kein Ergebnis hinterlegt