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BESCHLUSSVORLAGE

Wahl des/der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

Nr.: 263/2025 10.12.2025

🟢 Beschlossen 10.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Neukirchen-Vluyn wird im Rahmen seiner Sitzung am 10. Dezember 2025 die Wahl einer oder mehrerer stellvertretender Vorsitzende aus seinem Kreis der Mitglieder durchführen. Die entsprechende Beschlussvorlage regelt den Ablauf dieses Verfahrens auf Basis der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptsatzung der Stadt.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben führt der Bürgermeister den Vorsitz des Ausschusses, wobei das Gremium dazu verpflichtet ist, eine oder mehrere Vertretungen des Vorsitzenden zu wählen. Der Wahlmodus orientiert sich an der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Neukirchen-Vluyn. Die Abstimmung erfolgt nach den geltenden Vorschriften durch offene Stimmabgabe, sofern kein Ratsmitglied eine geheime Wahl mittels Stimmzetteln beantragt.

Ein Kandidat gilt als gewählt, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit wird die Stimme des Bürgermeisters mitgezählt. Sollte im ersten Durchgang keine absolute Mehrheit erreicht werden, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den jeweils höchsten Stimmenzahlen statt. Die Vorlage weist darauf hin, dass durch diesen Vorgang keine haushaltswirtschaftlichen oder klimarelevanten Auswirkungen entstehen.

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