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MITTEILUNGSVORLAGE

Vergleich der Gebührenbelastung 2025/2026

Nr.: 256/2025 10.12.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 256/2025 stellt einen Vergleich der Gebührenbelastung für das Jahr 2026 im Verhältnis zum Vorjahr dar. Die Berechnung basiert auf dem Modell des Bundes der Steuerzahler für eine repräsentative Musterfamilie und berücksichtigt die wiederkehrenden Gebühren für die Abwasserbeseitigung, die Abfallentsorgung sowie die Straßenreinigung.

Bei der Ermittlung des Schmutzwasserverbrauchs wurde für einen Vier-Personen-Haushalt in Neukirchen-Vluyn ein Wert von maximal 160 m³ zugrunde gelegt, anstatt der im Modell des Bundes der Steuerzahler üblichen 200 m³. Für die Abfallgebühren wird zudem die in der Kommune am häufigsten genutzte Kombination aus einer 60-Liter-Restmülltonne mit vierwöchentlicher Leerung und einer 120-Liter-Biotonne als Basis verwendet.

Der Vergleich zeigt für das Jahr 2026 eine Steigerung der Gebührenbelastung eines durchschnittlichen Vier-Personen-Haushaltes um insgesamt 10,20 Euro gegenüber dem Vorjahr. Dies entspricht einer Erhöhung von 1,09 Prozent. Die entsprechende Information wurde durch die Erste Beigeordnete vorgelegt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 137 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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