Bestattungswesen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, die Gebührenbedarfsberechnung für das Bestattungswesen sowie die 37. Änderung der Friedhofsgebührensatzung für das Jahr 2026 zu beschließen. Die Gesamtkosten für das Bestattungswesen belaufen sich nach der vorliegenden Kalkulation auf 830.998 Euro, was einer Senkung von 0,34 Prozent gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Der öffentlich-rechtliche Anteil an den Gebühren liegt bei 20,4 Prozent.
In der Kalkulation wird ein anhaltender Trend zu pflegeleichten Grabarten und Urnenbestattungen sowie eine Abnahme der Bestattungszahlen bei Erdgrabstätten festgestellt. Während die Kosten für die Nutzung von Einrichtungen wie der Leichenhalle oder der Feierhalle aufgrund einer geringeren Umlage aus dem Gebäudemanagement um etwa 4,14 Prozent sinken, führt die abnehmende Nutzung dieser Einrichtungen zu höheren Gebührensätzen pro Nutzung. So steigt beispielsweise die Gebühr für ein 25-jähriges Reihengrab von 1.430 Euro auf 1.572 Euro an. Auch bei Wahlgräbern und Urnenbestattungen sind Anpassungen der Gebühren nach oben vorgesehen. Der kalkulatorische Zinssatz wird mit 1,80 Prozent unverändert beibehalten.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @