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BESCHLUSSVORLAGE

Grundstücksentwässerungsanlagen - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026

Nr.: 252/2025 10.12.2025

🟢 Beschlossen 10.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, die Gebührenbedarfsberechnung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2026 zu verabschieden. Dies umfasst auch die 33. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Die durch Gebühren zu deckenden Kosten belaufen sich im Jahr 2026 auf insgesamt 94.377 Euro, was einer Verringerung von 6.822 Euro gegenüber der Vorjahresplanung entspricht. Davon entfallen 46.689 Euro auf die Entsorgung von Kleinkläranlagen und 47.688 Euro auf abflusslose Gruben. Trotz gestiegener Kosten für die Unternehmervergütung bei der Entleerung und Entsorgung – etwa von 28,50 Euro auf 34,77 Euro pro Kubikmeter bei Kleinkläranlagen – wird aufgrund veränderter Anlagenzahlen mit sinkenden Mengen des Grubeninhaltes gerechnet.

Die Gebührensätze für das Jahr 2026 werden auf 97,30 Euro pro Kubikmeter für Kleinkläranlagen und 66,20 Euro pro Kubikmeter für abflusslose Gruben festgelegt. In die Kalkulation ist ein Fehlbetrag aus Vorjahren in Höhe von 2.000 Euro eingerechnet. Der Beitrag an die LINEG für die Behandlung der Grubeninhalte wird auf etwa 5.819 Euro geschätzt.

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