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BESCHLUSSVORLAGE

Abwasserbeseitigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026

Nr.: 254/2025 10.12.2025

🟢 Beschlossen 10.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasserbeseitigung im Jahr 2026 sowie die 22. Änderung der Entwässerungssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn zu beschließen. Die durch Gebühren zu deckenden Gesamtkosten belaufen sich auf rund 7,1 Millionen Euro, was einem Anstieg von etwa 1,48 Prozent gegenüber der Vorjahresplanung entspricht.

Trotz eines sinkenden Beitrags an die LINEG um rund 60.000 Euro ist eine Kostenverschiebung zugun Richtung des Niederschlagswassers erkennbar. Während sich die Schmutzwassergebühr von 4,03 Euro auf 4,00 Euro pro Kubikmeter verringert, steigt die Niederschlagswassergebühr von 0,89 Euro auf 0,93 Euro pro Quadratmeter an. Dies resultiert unter anderem aus einer Verringerung des Öffentlichkeitsanteils durch entsiegelte städtische Flächen. Für die Einleitung von Grund-, Drainage- oder Kühlwasser in den Niederschlagswasserkanal wird ein Satz von 1,30 Euro festgesetzt, während die Gebühr für die Einleitung in den Schmutz- bzw. Mischwasserkanal auf 4,00 Euro pro Kubikmeter steigt.

Die Kalkulation berücksichtigt zudem steigende Abschreibungsaufwendungen durch die Übernahme neuer Kanäle sowie die Kosten für den Generalentwässerungsplan in Höhe von 275.600 Euro. Der kalkulatorische Zinssatz bleibt bei 1,80 Prozent.

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