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BESCHLUSSVORLAGE

Abfallentsorgung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026

Nr.: 253/2025 10.12.2025

🟢 Beschlossen 10.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallentsorgung sowie die 20. Änderung der entsprechenden Satzung für das Jahr 2026 zu verabschieden. Grundlage der Vorlage sind gestiegene Kosten bei der Müllverbrennungsanlage am Asdonkshof im Vergleich zur Vorjahresplanung.

Die Tonnagegebühr für Restabfall soll von 110,00 Euro auf 117,00 Euro steigen, während die Gebühr für Biomüll von 105,00 Euro auf 112,00 Euro angehoben wird. Zudem erhöht sich die jährliche Grundgebühr pro Einwohner bzw. sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um 38 Prozent von 2,50 Euro auf 3,45 Euro. Die Kosten für die Abfallbeseitigung am Asdonkshof steigen dadurch um etwa 6,6 Prozent gegenüber der Vorjahresplanung.

Neben gestiegenen Lohn-, Material- und Fahrzeugkosten des Entsorgungsunternehmens ist mit sinkenden Erlösen aus dem Verkauf von Altkleidern um etwa 30.000 Euro zu rechnen. Insgesamt belaufen sich die durch Gebühren zu deckenden Kosten für das Jahr 2026 voraussichtlich auf rund 2,34 Millionen Euro. Dies führt zu einer durchschnittlichen Erhöhung der Restmüllgebühren um 7,59 Prozent und der Biomüllgebühren um 9,36 Prozent.

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