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BESCHLUSSVORLAGE

Straßenreinigung - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026

Nr.: 251/2025 10.12.2025

🟢 Beschlossen 10.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung im Jahr 2026 sowie die 35. Änderung der entsprechenden Satzung zu beschließen. Die voraussichtlichen Kosten für den Bereich Straßenreinigung belaufen sich im Jahr 2026 auf 364.123 EUR, was einer Verringerung von 19.675 EUR gegenüber der Vorjahresplanung entspricht.

Diese Entwicklung resultiert unter anderem aus einem geringeren Stellenanteil in der Kalkulation, da die Winterdienststunden in den vergangenen Jahren niedrig waren. Zudem kann eine anteillagige Kostenüberdeckung aus dem Vorjahr berücksichtigt werden. Ein leichter Anstieg bei der Unternehmervergütung durch die Preisgleitklausel der ENNI Stadt & Service AöR aufgrund tariflicher Veränderungen wird durch die sinkenden Gesamtkosten ausgeglichen.

Die Gebührensätze pro Frontmeter sinken im Vergleich zum Jahr 2025 in allen Kategorien. Für Anliegerstraßen bei wöchentlicher Reinigung ist ein Satz von 2,47 EUR vorgesehen, bei zweimal wöchentlicher Reinigung 4,94 EUR. Innerörtliche Straßen werden mit 2,32 EUR und überörtliche Straßen mit 2,20 EUR pro Frontmeter veranschlagt. Dies entspricht einer Reduzierung der Gebühren um etwa 3,89 % bis 4,13 %.

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