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BESCHLUSSVORLAGE

Wochenmärkte - Gebührenfestsetzung für das Jahr 2026

Nr.: 249/2025 10.12.2025

🟢 Beschlossen 10.12.2025 · Haupt- und Finanzausschuss (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Gebührenbedarfsberechnung für Wochenmärkte sowie die damit verbundenen Gebührensätze für das Jahr 2026 zu beschließen. Die durch Gebühren zu deckenden Kosten belaufen sich im Jahr 2026 auf insgesamt 40.121 EUR, was einer Unterschreitung der Vorjahresplanung um 10.731 EUR entspricht. In die Kalkulation ist zudem ein anteiliger Fehlbetrag aus den Jahren 2021 und 2022 in Höhe von 3.800 EUR einzurechnen.

Da mit einem weiteren Rückgang der Anzahl an Marktbeschickenden gerechnet wird, werden die geplanten Frontmeter gegenüber dem Vorjahr angepasst. Um die Kostendeckung sicherzustellen, bleibt der Gebührensatz für das Jahr 2026 bei 2,40 EUR pro Frontmeter bestehen. Dies führt im Vergleich zum Haushaltsentwurf 2026 zu einer Verringerung der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte um 8.450 EUR.

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