Freizeitbad - Änderung der Benutzungs- und Entgeltordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die neue Fassung der Benutzungs- und Entgeltordnung des Freizeitbades der Stadt Neukirchen-Vluyn zu verabschieden. Die letzte Anpassung dieser Ordnung datiert vom Dezember 2019. Eine zuvor vorgesehene Preisanpassung wurde infolge der COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Nutzungseinschränkungen ausgesetzt.
Die für das Jahr 2026 geplante Neuregelung basiert auf Vorschlägen der ENNI Sport & Bäder Niederrhein GmbH. Neben redaktionellen Anpassungen sieht die Vorlage Preisänderungen vor, die mit allgemeinen Preissteigerungen sowie der Verbesserung betrieblicher Abläufe begründet werden. Die Anpassungen sollen die Inflationsrate nicht in vollem Umfang abbilden und bewegen sich laut Verwaltung im branchenüblichen Rahmen, um die Attraktivität des Badebetriebs zu erhalten.
In der Haushaltswirtschaft werden durch die Änderung Mehrerträge zwischen 30.000 und 50.000 Euro erwartet, insbesondere in den Bereichen Sauna und Erwachsenenbereich. Die Beratung der Vorlage findet am 10. Dezember 2025 im Haupt- und Finanzausschuss sowie am 17. Dezember 2025 im Rat statt.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025kein Ergebnis hinterlegt