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MITTEILUNGSVORLAGE

Verpflichtung sachkundiger Bürger/innen

Nr.: 234/2025 24.11.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Bauausschusses am 24. November 2025 steht die Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger auf der Tagesordnung. Grundlage hierfür ist die Besetzung der Fachausschüsse im Rahmen der konstituierenden Sitzung des Rates am 5. November 2025. Für den Bauausschuss wurden Vertreter verschiedener Fraktionen benannt, darunter Mitglieder der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion NV AUF geht’s sowie der Fraktion Die Linke.

Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung der sachkundigen Bürger durch den Ausschussvorsitzenden. Im Anschluss an die Einführung werden die Benannten in feierlicher Form zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Der Vorgang wird dadurch vollzogen, dass die Ausschussmitglieder durch Erheben ihrer Plätze ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel bekunden. Diese umfasst das Versprechen, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zum Wohle der Gemeinde zu beachten.

Über diesen Vorgang ist eine Niederschrift zu erstellen, welche vom Ausschussvorsitzenden und den Verpflichteten zu unterzeichnen ist. Die Verpflichtung von persönlichen Vertretern erfolgt in einem separaten Verfahren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 170 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge