Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2026 Ordnungsbehördliche Verordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn, eine ordnungsbehördliche Verordnung für das Jahr 2026 zu verabschieden. Diese Regelung sieht die Öffnung von Verkaufsstellen an vier Sonntagen jeweils zwischen 13:00 und 18:00 Uhr vor. Die geplanten Termine umfassen den 3. Mai im Rahmen des „Vluyner Mai“, den 7. Juni zum „Weltkindertag – Kinder- und Familienfest“ in Neukirchen, den 28. Juni für das Event „GeNussVoll – Street Food“ sowie den 8. November anlässlich des Martinsmarktes in Vluyn.
Die Grundlage für diese Freigaben bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches Öffnungen im öffentlichen Interesse ermöglicht. Als Ziele der Maßnahme werden die Belebung der Ortskerne sowie die Stärkung des stationären Einzelhandels angeführt. Die Veranstaltungen werden vom Stadtmarketing in Kooperation mit dem Werbering Neukirchen-Vluyn e.V. organisiert.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens liegen Stellungnahmen von Gewerkschaften und Handelsverbänden vor. Für die katholische Kirchengemeinde, die Industrie- und Handelskammer sowie den DEHOGA Nordrhein e.V. lagen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage trotz entsprechender Erinnerungen durch die Verwaltung noch keine Rückmeldungen vor.
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Beratungsfolge
- 10.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @