Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg
✦ KI-Zusammenfassung
Dem Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn liegt eine Beschlussvorlage zur Änderung der Satzung des Sparkassenzweckverbandes für den Kreis Wesel und die Städte Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg vor. Die Grundlage für diesen Antrag ist ein Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes, welche die Änderung in ihrer sechsten Sitzung am 27. August 2025 einstimmig verabschiedet hat.
Nach den Bestimmungen des § 14 Abs. 1 der bestehenden Satzung bedarf eine solche Änderung der Zustimmung der Vertretungen der Verbandsmitglieder, wozu auch der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn gehört. Die vorliegende Vorlage bezieht sich auf die Unterlagen der Sparkasse am Niederrhein, die neben dem Protokollauszug der Verbandsversammlung auch die Neufassung der Satzung enthalten.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und ökologischen Folgen sind keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder eine Klimarelevanz für das Vorhaben verzeichnet. Die Berichterstattung zu diesem Vorgang erfolgt durch die erste Beigeordnete.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @