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BESCHLUSSVORLAGE

Städte- und Gemeindebund NRW - Entsendung von Delegierten zur Mitgliederversammlung

Nr.: 215/2025 05.11.2025

🟢 Beschlossen 05.11.2025 · Rat (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die Entsendung von Delegierten zur 24. Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NRW, die für den 30. April 2026 geplant ist. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Bürgermeister als Delegierter und die Erste Beigeordnete als Ersatzmitglied entsandt werden.

Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist ordentliches Mitglied im Städte- und Gemeindebund NRW. Aufgrund der bei der Beitragserhebung zugrunde gelegten Einwohnerzahl kann die Stadt insgesamt fünf stimmberechtigte Delegierte entsenden. Die Bestimmung der Vertretung in Organen, an denen die Gemeinde beteiligt ist, erfolgt durch den Rat gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Nach einer Berechnung auf Basis des Verhältniswahlverfahrens ergibt sich eine Sitzverteilung von vier Sitzen für die politischen Fraktionen, ergänzt um den Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person aus der Verwaltung.

Die Vorlage enthält keine Hinweise auf haushaltswirtschaftliche Auswirkungen oder Klimarelevanz.

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Beratungsfolge

  • 05.11.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @