Energie Wasser Niederrhein GmbH (ENNI) - Entsendung eines Mitglieds in die Gesellschafterversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Neukirchen-Vluyn ist gemäß den bestehenden Verträgen Gesellschafterin des Gemeinschaftsunternehmens Energie Wasser Niederrhein GmbH (ENNI). Aufgrund der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist der Rat dazu verpflichtet, eine Gesellschaftervertretung für die Gesellschafterversammlung zu bestellen.
Während der Bürgermeister oder eine von ihm vorgeschlagene Person kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsrates ist, erfolgt die Wahl der Vertretung in der Gesellschafterversammlung durch den Rat mittels eines einfachen Mehrheitsbeschlusses in einer offenen Wahl. In der Vergangenheit wurde das Mitglied der Gesellschaftervertretung von der stärksten Fraktion und die Stellvertretung von der zweitstärksten Fraktion gestellt.
Basierend auf dem Ergebnis der Kommunalwahl sieht die vorliegende Beschlussvorlage vor, dass die CDU das Mitglied und die SPD die Stellvertretung für die Gesellschafterversammlung der ENNI entsendet. Die Berichterstatterin hat die entsprechende Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.11.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @