Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co KG - Entsendung eines Mitglieds in die Gesellschafterversammlung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn befasst sich mit der Entsendung einer Vertretung in die Gesellschafterversammlung der Betriebsgesellschaft Radio Wesel mbH & Co KG. Da die Stadt als Gesellschafterin an der Betriebsgesellschaft beteiligt ist, sieht die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Bestellung einer Gesellschaftervertretung vor.
Die Beschlussvorlage sieht eine Wahl durch den Rat im Rahmen einer offenen Wahl mit einfacher Mehrheit vor. Dabei wird über die Besetzung des Mitglieds sowie der Stellvertretung entschieden. In der Vergangenheit erfolgte die Benennung der Vertreter nach dem Proporz der Fraktionsstärke, wobei das Mitglied von der stärksten Fraktion und die Stellvertretung von der zweitstärksten Fraktion gestellt wurde. Basierend auf den Ergebnissen der Kommunalwahl wird vorgeschlagen, das Mitglied der CDU und die Stellvertretung der SPD zuzuweisen. Abweichende Sitzverteilungen können durch einen entsprechenden Mehrheitsbeschluss des Rates erfolgen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @