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BESCHLUSSVORLAGE

Familie-Peschken-Stiftung - Entsendung von Mitgliedern in den Vorstand

Nr.: 203/2025 05.11.2025

🟢 Beschlossen 05.11.2025 · Rat (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät in seiner Sitzung am 5. November 2025 über die Besetzung des Vorstands der Familie-Peschken-Stiftung. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass neben dem Bürgermeister und der Kämmerin drei weitere Mitglieder durch den Rat in den Vorstand entsandt werden. Diese Entsendung erfolgt für die Dauer der jeweiligen Ratszugehörigkeit, jedoch längstens für die Dauer einer Wahlperiode.

Die Stiftungsurkunde legt fest, dass der Vorstand aus dem Bürgermeister, der Kämmerin sowie drei vom Rat zu bestellenden Ratsmitgliedern besteht. Die rechtliche Grundlage für die Vertretung der Gemeinde in Organen beteiligter juristischer Personen ist die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Das Verfahren zur Auswahl der Mitglieder sieht vor, dass bei fehlender Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag eine Verhältniswahl nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren durchzuführen ist.

Basierend auf der aktuellen Sitzverteilung im Rat ergibt sich für die drei zu besetzenden Plätze eine Verteilung auf die Fraktionen CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit würde die Zusammensetzung des Vorstands aus dem Bürgermeister, der Kämmerin sowie jeweils einem Mitglied der genannten Fraktionen bestehen.

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Beratungsfolge

  • 05.11.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @