Genossenschaftsversammlung der LINEG - Entsendung von Delegierten
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die Entsendung von Delegierten zur Genossenschaftsversammlung der LINEG für die Amtsperiode vom 18. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2030. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, insgesamt drei Vertreter für diesen Zeitraum zu benennen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Linksniederrheinischen Entwässerungs-Genossenschaft (LINEGG) sowie entsprechende ministerielle Erlasse legen fest, dass Delegierte aus dem Kreis der gewählten Ratsmitglieder oder der Verwaltung stammen müssen. Eine Besetzung durch sachkundige Bürger ist dabei nicht zulässig.
Die Sitzverteilung für die Vertretung der Stadt ergibt sich aus einer Berechnung nach dem Prinzip der Verhältniswahl gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Der Vorschlag umfasst die Entsendung des technischen Beigeordneten sowie zwei weiterer Mitglieder, wobei jeweils ein Platz an die CDU und ein Platz an die SPD vergeben wird.
Die Stadt vertritt sich in den Organen der Genossenschaft als beteiligte Körperschaft. Für die Entsendung der Delegierten sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen.
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Beratungsfolge
- 05.11.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @