Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 198/2025 befasst sich mit der Einführung und Verpflichtung der Ratsmitglieder. Auf Grundlage von § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen obliegt dem Bürgermeister die Aufgabe, die Mitglieder des Rates einzuführen und sie feierlich zur gesetzmäßigen sowie gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Der Vorgang der Verpflichtung kann unter anderem dadurch erfolgen, dass die Ratsmitglieder durch das Erheben von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit einer festgelegten Formel bekunden. In dieser Erklärung sichern die Mitglieder zu, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Nach Durchführung der Verpflichtung ist eine Niederschrift anzufertigen. Dieses Dokument muss sowohl vom Bürgermeister als auch von der jeweils verpflichteten Person unterzeichnet werden.
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- 05.11.2025kein Ergebnis hinterlegt