Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr Neukirchen-Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die Bestellung eines stellvertretenden Leiters der Freiwilligen Feuerwehr. Laut der Beschlussvorlage Nr. 195/2025 soll ein Stadtbrandinspektor zum Ehrenbeamten auf Zeit ernannt werden. Die Berufung ist für eine Dauer von sechs Jahren vorgesehen und soll mit Wirkung vom 6. Februar 2026 in Kraft treten.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren bildet der § 11 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) NRW. Dieser sieht vor, dass die Bestellung nach einer Anhörung der Feuerwehr durch die Gemeinde und auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters erfolgt. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurde die Feuerwehr am 19. November 2025 angehört. Der Kreisbrandmeister hat im Anschluss schriftlich vorgeschlagen, den Stadtbrandinspektor zum stellvertretenden Leiter zu bestellen, da die notwendige fachliche und persönliche Eignung für das Amt gegeben sei. Die Verwaltung schließt sich diesem Vorschlag an.
Die Entscheidung hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen, da durch die Bestellung Aufwandsentschädigungen zu leisten sind.
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Beratungsfolge
- 17.12.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @