Benennung der beanspruchten stellvertretenden Ausschussvorsitze und Bestimmung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn wird in seiner Sitzung am 5. November 2025 über die Benennung der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden entscheiden. Die Beschlussvorlage Nr. 194/2025 legt hierfür zwei mögliche Verfahrensweisen fest.
Die erste Option sieht eine Einigung der Fraktionen vor, um die Stellvertretungen für die verschiedenen Gremien zu besetzen. Betroffen sind unter anderem der Rechnungsprüfungsausschuss, der Wahlprüfungsausschuss, der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie der Stadtentwicklungsausschuss. Zudem geht es um den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie den Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung.
Die zweite Option sieht die Anwendung des Zugriffsverfahrens nach d’Hondt vor. Die Vorlage beschreibt die daraus resultierende Reihenfolge der Benennungen unter Berücksichtigung der Fraktionsstärken. Dabei wird auch ein Szenario für den Fall eines Zusammenschlusses der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Partei Die Linke dargestellt.
Die Regelungen zur Bestimmung der stellvertretenden Vorsitzenden orientieren sich an den bestehenden Vorgaben für die Ausschussvorsitzenden. Mit der Vorlage sind keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Aspekte verbunden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 157 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 05.11.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @