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BESCHLUSSVORLAGE

Benennung der beanspruchten Ausschussvorsitze und Bestimmung der Ausschussvorsitzenden

Nr.: 193/2025 05.11.2025

🟢 Beschlossen 05.11.2025 · Rat (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die Benennung der Ausschussvorsitze sowie die Bestimmung der jeweiligen Vorsitzenden gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Fraktionen bestimmen die Vorsitzenden nach ihrem politischen Kräfteverhältnis. Ein primärer Weg sieht vor, dass sich die Fraktionen einvernehmlich über die Verteilung einigen. Diese Einigung wird durch eine Erklärung der Fraktionsvorsitzenden festgestellt, sofern kein Widerspruch von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder erfolgt.

Sollte keine Einigung erzielt werden, findet das Zugriffsverfahren nach d’Hondt Anwendung. Dabei werden die Ausschussvorsitze basierend auf der abstrakten Fraktionsstärke nach der Kommunalwahl zugeteilt. Die Fraktionen haben zudem die Möglichkeit, sich für den Zugriff auf die Sitze zu Zählgemeinschaften zusammenzuschließen. Die Regelung umfasst verschiedene Gremien, darunter den Rechnungsprüfungsausschuss, den Wahlprüfungsausschuss sowie die Ausschüsse für Bau-, Grünflächen- und Umweltsachen, Stadtentwicklung, Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung. Für den Haupt- und Finanzausschuss gelten aufgrund gesetzlicher Sonderregelungen besondere Bestimmungen bezüglich der Besetzung des Vorsitzes.

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Beratungsfolge

  • 05.11.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @