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BESCHLUSSVORLAGE

Bestellung von beratenden Ausschussmitgliedern gemäß § 58 Abs. 1 Sätze 7 bis 12 GO NRW

Nr.: 192/2025 05.11.2025

🟢 Beschlossen 05.11.2025 · Rat (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Rates am 5. November 2025 wird über die Bestellung eines beratenden Ausschussmitglieds beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage Nummer 192/2025 sieht vor, ein Ratsmitglied gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 58 Abs. 1 Sätze 11 und 12 GO NRW) als beratendes Mitglied in einem Ausschuss zu bestellen.

Die rechtliche Grundlage ermöglicht es Ratsmitgliedern, mindestens einem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören. Dies ist insbesondere für Einzelratsmitglieder relevant, die über die reguläre Ausschussbesetzung keinen Sitz erhalten haben. Da in der aktuellen Wahlperiode ein Einzelratsmitglied vertreten ist, wird die entsprechende Bestellung vorgeschlagen.

Die beratende Mitgliedschaft ermöglicht eine Teilnahme an den Ausschussberatungen mit einer beratenden Stimme. Bei der Zusammensetzung und der Berechnung der Beschlussfähigkeit des jeweiligen Ausschusses werden diese Mitglieder jedoch nicht mitgezählt. Die Vorlage wurde durch die Erste Beigeordnete zur Entscheidung vorgelegt.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 05.11.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @