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BESCHLUSSVORLAGE

Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder

Nr.: 191/2025 05.11.2025

🟢 Beschlossen 05.11.2025 · Rat (1. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Neukirchen-Vluyn berät in seiner Sitzung am 5. November 2025 über die Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht für die Vertretungsregelung in den verschiedenen Gremien ein zweistufiges Verfahren vor. Primär soll die persönliche Stellvertretung Anwendung finden. Sollte eine namentlich benannte Stellvertretung verhindert sein, greift eine Regelung auf Basis der Wahlvorschläge der Fraktionen oder Gruppen. Die Berufung zur Vertretung erfolgt dabei in der Reihenfolge, die im jeweiligen Vorschlag festgelegt wurde.

Diese Regelung betrifft zahlreiche Ausschüsse, darunter den Haupt- und Finanzausschuss, den Rechnungsprüfungsausschuss, den Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss sowie den Stadtentwicklungsausschuss. Ebenso sind der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sowie der Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung betroffen. Die Vorlage stützt sich auf die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach die Reihenfolge der Stellvertretungen durch objektive Kriterien bestimmt sein muss. Als potenzielle Stellvertreter können alle Ratsmitglieder herangezogen werden, die nicht bereits als ordentliche Mitglieder in einem Ausschuss eingesetzt sind, sofern keine spezifische persönliche Vertretung benannt wurde. Die Beschlussvorlage weist darauf hin, dass durch diese Regelung keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen entstehen.

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Beratungsfolge

  • 05.11.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @