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BESCHLUSSVORLAGE

Beschluss über die Bildung der Ausschüsse

Nr.: 188/2025 05.11.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn entscheidet in seiner Sitzung am 5. November 2025 über die Bildung der Ausschüsse (Beschlussvorlage Nr. 188/2025). Auf Basis der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind unter anderem der Haupt- und Finanzausschuss, der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Wahlprüfungsausschuss zu bilden. Die Aufgaben des Finanzausschusses werden dabei gemäß der städtischen Zuständigkeitsordnung auf den Haupt- und Finanzausschuss übertragen. Ein Wahlausschuss wird im Laufe der Wahlperiode durch eine Einzelentscheidung des Rates berufen.

Neben den Pflichtausschüssen sieht die Vorlage die Bildung weiterer freiwilliger Ausschüsse vor. Dazu gehören der Bau-, Grünflächen- und Umweltausschuss, der Stadtentwicklungsausschuss, der Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung sowie der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport. Die Aufgaben eines Denkmalausschusses werden dabei durch den Stadtentwicklungsausschuss wahrgenommen. Für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport sind Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche als ständige Mitglieder mit beratender Stimme zu berufen; zudem können Vertretungen von Schulen zur Beratung hinzugezogen werden. Sollten die Fraktionen Änderungen an der Struktur der freiwilligen Ausschüsse anstreben, wird hierzu eine Ergänzungsvorlage vorgelegt.

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