Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister/-innen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 187/2025 wird über das Verfahren zur Einführung und Verpflichtung der stellvertretenden Bürgermeister informiert. Auf Grundlage von § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung der Stellvertreter durch den Bürgermeister sowie deren feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Der Vorgang sieht vor, dass die zu verpflichtenden Personen eine bestimmte Formel sprechen. Darin versprechen sie, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Zur Dokumentation dieser Verpflichtung ist eine Niederschrift zu erstellen, welche sowohl vom Bürgermeister als auch von der jeweils verpflichteten Person zu unterzeichnen ist.
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- 05.11.2025kein Ergebnis hinterlegt