Wahl der stellvertretenden Bürgermeister/-innen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn wird in seiner Sitzung am 5. November 2025 die Wahl der stellvertretenden Bürgermeister und Bürgermeisterinnen vornehmen. Gemäß der Beschlussvorlage Nr. 186/2025 sollen zwei ehrenamtliche Stellvertreter aus der Mitte des Rates gewählt werden, um den Bürgermeister bei der Leitung von Ratssitzungen sowie bei Repräsentationsaufgaben zu unterstützen.
Die Wahl erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen und der Hauptsatzung der Stadt. Der Prozess sieht eine geheime Stimmabgabe mittels Stimmzetteln, einer Wahlurne und einer Wahlkabine vor. Ein Wahlvorstand, bestehend aus jeweils einem Mitglied der Fraktionen, wird die Durchführung begleiten. Gemäß den rechtlichen Vorgaben findet während des eigentlichen Wahlvorgangs keine Aussprache statt.
Wahlvorschläge können ausschließlich von Fraktionen oder Gruppen eingereicht werden; Einzelanträge von Ratsmitgliedern sind nicht zulässig. Wahlberechtigt sind alle Mitglieder des Rates sowie der Bürgermeister. Die Wahl wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem einzigen Wahlgang durchgeführt. Sollte es zu einem Gleichstand bei den Stimmen kommen, entscheidet das Los, welches vom Bürgermeister zu ziehen ist.
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Beratungsfolge
- 05.11.2025kein Ergebnis hinterlegt