Vereidigung und Einführung des Bürgermeisters
✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage Nr. 184/2025 regelt die formale Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters. Gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen erfolgt dieser Vorgang durch den Altersvorsitzenden des Rates im Rahmen einer Ratssitzung. Als Altersvorsitzender gilt dabei die Person mit der längsten ununterbrochenen Zugehörigkeit zum Rat.
Die inhaltliche Gestaltung der Eidesformel orientiert sich an den Bestimmungen des Landesbeamtengesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Bürgermeister verpflichtet sich darin, das übertragene Amt nach bestem Wissen und Können zu verwalten sowie die Verfassung und die Gesetze zu befolgen und zu verteidigen. Zudem wird die gewissenhafte Erfüllung der Pflichten sowie die Ausübung von Gerechtigkeit gegenüber allen Personen zugesichert. Die Verwendung des Zusatzes „So wahr mir Gott helfe“ ist dabei optional.
Nach Abschluss der Vereidigung ist eine Niederschrift über die Verpflichtung zu erstellen. Dieses Dokument muss sowohl vom Altersvorsitzenden als auch vom Bürgermeister unterzeichnet werden, um den Vorgang formell abzuschließen.
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- 05.11.2025kein Ergebnis hinterlegt