Neuaufstellung des Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn soll über den Aufstellungsbeschluss für einen neuen Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet entscheiden. Die Vorlage basiert auf Empfehlungen aus dem Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung sowie dem Stadtentwicklungsausschuss. Ziel der Neuaufstellung ist es, die städtebauliche Entwicklung auf Basis aktueller demografischer, wirtschaftlicher und ökologischer Rahmenbedingungen zu steuern, da der derzeitige Plan auf veralteten Grundlagen beruht.
Für das Projekt wird bis einschließlich 2028 ein Finanzbedarf von insgesamt 300.000 Euro veranschlagt. Die Mittel sind auf die Jahre 2025 bis 2028 verteilt und sollen primär die Beauftragung eines Planungsbüros sowie die Durchführung notwendiger Fachgutachten, etwa zur Klimaanalyse oder zum Artenschutz, decken. Der neue Flächennutzungsplan soll zentrale Handlungsfelder wie Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur, Mobilität und Klimaanpassung berücksichtigen.
Der Aufstellungsprozess integriert bestehende stadtplanerische Grundlagen, darunter das Stadtentwicklungskonzept STEK 2040 sowie Konzepte zur Nachhaltigkeit und Mobilität. Zudem ist eine Abstimmung mit der Regionalplanung des Regionalverbands Ruhr (RVR) vorgesehen, um künftige Siedlungsbereiche und Flächenbedarfe in die Planung einzubeziehen. Das formelle Verfahren folgt den Vorgaben des Baugesetzbuches.
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Beratungsfolge
- 24.09.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @