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BESCHLUSSVORLAGE

Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Neukirchen-Süd - Beschluss als Handlungsleitfaden und Grundlage für Förderanträge

Nr.: 098/2025-2 24.09.2025

🟢 Beschlossen 24.09.2025 · Rat (22. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Neukirchen-Vluyn soll das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) für den Bereich Neukirchen-Süd als Orientierungsrahmen für die städtebauliche Entwicklung und als Grundlage für Förderanträge beschließen. Das Konzept dient als fachliche Basis für planerische Entscheidungen sowie zur Beantragung von Mitteln aus der Städtebauförderung.

Im Fokus der Strategie steht die nachhaltige Erneuerung bestimmter Standorte, darunter die Fläche Niederberg-Südost, das leerstehende Hochhaus am Vluyner Nordring sowie die Brachfläche Klingerhuf. Ziel ist es, diese Bereiche durch eine vernetzte Struktur aus Plätzen, Grünflächen und Mobilitätswegen miteinander zu verbinden. Dabei werden auch Klimaanpassungsaspekte berücksichtigt, um die Anforderungen für Förderprogramme zu erfüllen.

Die Umsetzung des ISEK erfordert neben der Beantragung von Fördermitteln auch städtische Eigenleistungen sowie Kosten für notwendige Untersuchungen, wie etwa eine flächendeckende Fundamenterhebung oder die Erstellung eines Freiraumkonzepts. Hierfür wurden bereits Mittel im Haushalt der Bauleitplanung bereitgestellt. Ein wesentlicher Bestandteil der weiteren Planung ist die Entwicklung eines Freiraumkonzepts zur Stärkung der grünen Infrastruktur und der Fuß- sowie Radverkehrswege. Die Beantragung der Städtebauförderung ist für September 2026 vorgesehen.

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Beratungsfolge

  • 24.09.2025
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