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BESCHLUSSVORLAGE

Neuaufstellung des Flächennutzungsplans - Aufstellungsbeschluss

Nr.: 141/2025 03.09.2025

🟢 Beschlossen 01.09.2025 · Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung (18. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn beabsichtigt die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans für das gesamte Stadtgebiet. Mit der Beschlussvorlage Nr. 141/2025 wird die Absicht zur Aktualisierung des bestehenden Plans dargelegt, der aufgrund veränderter demografischer, wirtschaftlicher und ökologlaglicher Rahmenbedingungen sowie des Klimawandels an seine Grenzen stößt. Ziel ist es, eine verlässliche Grundlage für die städtische Entwicklung der nächsten 20 Jahre zu schaffen.

Für das Projekt wird bis einschließlich 2028 ein Budget von insgesamt 300.000 Euro veranschlagt. Die Kosten verteilen sich auf die Jahre 2025 bis 2028, wobei die höchsten Beträge in den Jahren 2026 und 2027 anfallen sollen. Diese Mittel sind primär für die Beauftragung eines Fachbüros vorgesehen, welches Aufgaben wie die Erstellung von Planzeichnungen, Umweltberichten sowie die Durchführung von Fachgutachten übernimmt. Der neue Flächennutzungsplan soll zentrale Handlungsfelder wie Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur, Mobilität und Klimaanpassung abdecken.

Der Aufstellungsprozess orientiert sich an den Vorgaben des Baugesetzbuches und integriert bestehende Konzepte wie das Stadtentwicklungskonzept STEK 2040 sowie Strategien zur Nachhaltigkeit und Mobilität. Zudem ist eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr erforderlich, um Flächenbedarfe für die Siedlungsentwicklung zu berücksichtigen. Die Verwaltung bereitet derzeit die Vergabe der Beratungsdienstleistungen vor, wobei eine Auftragsvergabe bis zum ersten Quartal 2026 angestrebt wird.

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