Entwurf des Jahresabschlusses 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn wird über den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat den von der Kämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorlegt.
Die Aufgabe des Ausschusses besteht darin zu prüfen, ob der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der ortsrechtlichen Bestimmungen ergibt. Nach der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist der Rat gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dazu angehalten, den Jahresabschluss spätestens bis zum 31. Dezember des Folgejahres förmlich festzustellen. Mit diesem Beschluss werden zugleich die Behandlung etwaiger Fehlbeträge sowie die Entlastung des Bürgermeisters geregelt.
Die Ergebnisrechnung für das Jahr 2024 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 872.731,30 Euro ab. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird ein solcher Überschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @