Erstellung einer Einzelfallsatzung zur Bestimmung der Anliegeranteile der Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG NW für die Ausbauanlage Vluyner Platz als Ergänzung der örtlichen Straßenbaubeitragssatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Tiefbau, Grünflächen und Umwelt empfiehlt dem Rat, eine neue Einzelfallsatzung zur Bestimmung der Anliegeranteile für die Ausbauanlage Vluyner Platz zu beschließen. Diese Satzung dient als Ergänzung zur örtlichen Straßenbaubeitragssatzung.
Die Neuregelung ist erforderlich, da die bisherige Regelung unterschiedliche Beitragssätze für verschiedene Teileinrichtungen der Anlage vorsah. Aufgrund gerichtlicher Entscheidungen in vergleichbaren Verfahren soll nun ein einheitlicher Anliegeranteil von 55 Prozent sowohl für die Fahrbahn als auch für die technische Ausstattung wie Beleuchtung und Straßenentwässerung festgelegt werden. Dies führt zu einer Senkung der Beiträge für die Bereiche Beleuchtung und Entwässerung um 10 Prozent des umlagefähigen Aufwands im Vergleich zur vorherigen Regelung.
Mit der Verabschiedung der Einzelfallsatzung wird die Rechtsgrundlage für die endgültige Abrechnung der Ausbauanlage geschaffen. Da bereits Vorausleistungsbescheise auf Basis höherer Sätze ergangen sind, ist bei den betroffenen Eigentümern in den meisten Fällen mit geringfügigen Rückerstattungen zu rechnen, während in wenigen Fällen Nachzahlungen anfallen können. Die Satzung soll rückwirkend zum Datum der technischen Abnahme am 29. Juni 2022 in Kraft treten.
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