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BESCHLUSSVORLAGE

Richtlinien zur Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

Nr.: 110/2025-1 09.07.2025

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (21. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn plant eine Änderung der Richtlinien zur Förderung von Ferienerholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Der Rat soll über eine Anpassung der bestehenden Förderrichtlinie für die Kinder- und Jugendarbeit entscheiden. Ziel der Änderung ist es, die Mindestdauer der zu fördernden Maßnahmen anzupassen. Bisher werden in der Stadt nur Angebote gefördert, die eine Dauer von mindestens zehn Tagen aufweisen.

Die Verwaltung schlägt vor, diese Mindestdauer auf fünf Tage zu reduzieren. Damit soll eine Anpassung an die Förderpraxis des Kreises Wesel angestrebt werden. Durch diese Herabsetzung der Dauer könnten zukünftig drei weitere Maßnahmen in den Förderbereich aufgenommen werden. Der veranschlagte Gesamtzuschuss beläuft sich auf 3.742 Euro. Die neuen Richtlinien sollen ab dem 1. Januar 2026 gelten.

Der Vorschlag wird im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport beraten. Eine Entscheidung des Rates steht für die Sitzung am 9. Juli 2025 an. Die Initiative zur Überarbeitung der Zuschüsse ging aus einem Runden Tisch im Mai 2025 hervor.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 09.07.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @