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BESCHLUSSVORLAGE

Entgeltordnung für Stadtmarketing- und Tourismusveranstaltungen

Nr.: 028/2025-2 09.07.2025

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (21. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 9.000 Euro für die Durchführung von Stadtmarketing-Veranstaltungen. Die Deckung dieser Mittel soll durch Einnahmen aus der Entgeltordnung für Stadtmarketing- und Tourismusveranstaltungen erfolgen.

Grundlage für diesen Beschlussvorschlag ist die am 9. April 2025 verabschiedete Entgeltordnung, welche die Erhebung von Standentgelten für die Teilnahme an städtischen Veranstaltungen in den Bereichen Stadtmarketing und Tourismus regelt. Da die Einnahmen aus dieser Regelung zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2025 noch nicht planbar waren, konnten sie im regulären Haushalt nicht berücksichtigt werden. Da jedoch bereits Veranstaltungen geplant oder durchgeführt wurden, ist eine außerplanmäßige Bereitstellung der Mittel gemäß § 83 GO NRW notwendig, um die ordnungsgemäße Abwicklung und eine korrekte Haushaltszuordnung sicherzustellen. Die zu erwartenden Einnahmen aus der Entgeltordnung sollen ab dem Haushaltsjahr 2026 regulär in die Haushaltsplanung einbezogen werden.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 09.07.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @