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BESCHLUSSVORLAGE

Gemeinsamer Antrag der SPD Fraktion und dem Bündnis 90/Die Grünen vom 05.06.2025 - Gebrauch von der Opt-Out Regelung der Bezahlkartenverordnung NRW

Nr.: 085/2025-1 09.07.2025

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (21. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Gemeinderat von Neukirchen-Vluyn berät über einen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Bezahlkartenverordnung NRW. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Stadt Neukirchen-Vluyn von der sogenannten Opt-Out-Regelung gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung Gebrauch macht und somit die Einführung einer Bezahlkarte für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterlässt.

Im Falle einer Annahme wird die Verwaltung angewiesen, die notwendigen Schritte gegenüber dem Land NRW durchzuführen, um diese Regelung umzusetzen. Die Einführung der Bezahlkarte zielte darauf ab, Barauszahlungen an Leistungsempfänger einzuschränken und Geldtransfers ins Ausland zu unterbinden.

Die Vorlage beschreibt, dass die Leistungen in Neukirchen-Vluyn aktuell primär über Banküberweisungen oder Scheckzahlungen ausgezahlt werden, wobei dieser Prozess bislang ohne bekannte Probleme verläuft. Eine Einführung des Bezahlkartensystems würde laut Dokument zusätzliche Verwaltungsaufgaben mit sich bringen, wie etwa die Verwaltung von Listen für erlaubte und gesperrte Zahlungsempfänger sowie die Bearbeitung von Kartenverlusten oder Anwendungsfehlern. Durch den Verzicht auf die Bezahlkarte würden keine zusätzlichen Kosten für die Stadt entstehen.

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Beratungsfolge

  • 09.07.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @