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MITTEILUNGSVORLAGE

Fortführung der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW in Neukirchen-Vluyn 2026-2030

Nr.: 128/2025 02.07.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Neukirchen-Vluyn strebt die Fortführung des Beratungsangebots der Verbraucherzentrale NRW für den Zeitraum von 2026 bis 2030 an. Der aktuelle Vertrag endet zum 31. Dezember 2025. Seit 2019 beteiligt sich die Stadt mit einem finanziellen Eigenanteil an diesem Angebot, das eine unabhängige Beratung zu Themen wie energetischer Gebäudesanierung, Energieeinsparung und der Nutzung erneuerbarer Energien umfasst.

Das Spektrum der Beratung reicht von individuellen Gesprächen vor Ort oder digital bis hin zu Informationsveranstaltungen und der Mitarbeit in lokalen Arbeitsgruppen zum Klimaschutz. Bis Ende 2024 konnten in Neukirchen-Vluyn über 720 Personen die Beratungsleistung in Anspruch nehmen. Die Finanzierung des Projekts erfolgt zur Hälfte durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die verbleibenden Kosten werden zwischen der Kreisverwaltung und zwölf weiteren Kommunen aufgeteilt.

Für die Stadt Neukirchen-Vluyn ergeben sich für den neuen Projektzeitraum jährliche Kosten zwischen etwa 5.491 Euro im Jahr 2026 und rund 6.483 Euro im Jahr 2030. Die kalkulierten Steigerungen begründen sich primär durch steigende Personalkosten. Die Kommunen tragen dabei nur die tatsächlich anfallenden Aufwendungen. Die entsprechenden Ausgaben werden in die Haushaltsplanung ab dem Jahr 2026 aufgenommen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge