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BESCHLUSSVORLAGE

Zustimmung zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) zwischen der Stadt Neukirchen-Vluyn und der Gemeinde Rheurdt

Nr.: 076/2025-1 09.07.2025

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (21. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukierte-Vluyn soll über den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gemeinde Rheurdt entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht die Zustimmung zu einem Vertragsentwurf gemäß § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) vor. Ziel der Vereinbarung ist es, die räumliche Zuständigkeit im Rahmen der Bauleitplanung für das Gebiet „Am Hoschenhof“ einheitlich zu regeln.

Im Bereich des geplanten Wochenendplatzgebietes verfolgen beide Kommunen unterschiedliche planungsrechtliche Ansätze. Während die Stadt Neukirchen-Vluyn einen Angebotsbebauungsplan plant, strebt die Gemeinde Rheurdt einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan an. Da das Gebiet durch die Kommunalgrenze geteilt wird und einzelne Parzellen im Gebäudebestand auf beiden Seiten liegen, sollen die Planungsverfahren koordiniert werden. Durch die geplante einheitliche Grenzziehung werden bestimmte Parzellen, die bislang zur Stadt Neukirchen-Vluyn gehören, bauleitplanerisch von der Gemeinde Rheurdt entwickelt.

Die Vereinbarung hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt. Sie dient der rechtlichen Klarstellung der Planungsgrenzen und regelt die zukünftige Zusammenarbeit in der Bauleitplanung. Parallel dazu wird eine Abstimmung mit den Bauaufsichtsbehörden des Kreises Kleve und der Stadt Neukirchen-Vluyn angestrebt, um auch die bauordnungsrechtliche Zuständigkeit zu klären. Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Vorlage bereits empfohlen.

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Beratungsfolge

  • 09.07.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @