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BESCHLUSSVORLAGE

Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024

Nr.: 115/2025 09.07.2025

🟢 Beschlossen 09.07.2025 · Rat (21. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die entsprechende Verzichtserklärung dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zu leiten.

Die Stadt Neukirchen-Vluyn hat keine Aufgabenbereiche ausgelagert oder Unternehmen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Organisationsform gegründet, bei denen ein beherrschender Einfluss ausgeübt wird. Da die bestehenden Beteiligungen für die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung sind, kann gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen auf einen Gesamtabschluss verzichtet werden.

Aufgrund gesetzlicher Änderungen ist die Stadt zudem nicht mehr zur Erstellung eines separaten Beteiligungsberichts verpflichtet. Stattdessen muss eine Übersicht über die Beteiligungen im Anhang des Jahresabschlusses enthalten sein. Die Verzichtserklärung wurde in Abstimmung mit der Finanzaufsicht erstellt. Nach einer Prüfung und Bestätigung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist ein abschließender Beschluss des Rates vorgesehen.

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Beratungsfolge

  • 09.07.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @