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BESCHLUSSVORLAGE

Entwurf des Jahresabschlusses 2024

Nr.: 113/2025 09.07.2025

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat von Neukirchen-Vluyn berät über den Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2024. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat den von der Kämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorlegt.

Die Prüfung durch den Ausschuss dient dazu, sicherzustellen, dass der Abschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen und Satzungen ergibt. Nach der Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss ist der Rat dazu verpflichtet, den Jahresabschluss gemäß der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen spätestens bis zum 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres festzustellen.

Mit diesem Beschluss entscheidet der Rat zugleich über die Behandlung eines etwaigen Fehlbetrages sowie über die Entlastung des Bürgermeisters. Im Falle eines Jahresüberschusses wird dieser gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Ausgleichsrücklage zugeführt. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird den Ratsmitgliedern bis zur Sitzung nachgereicht.

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