Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Kamp-Lintfort, der Stadt Rheinberg und der Stadt Neukirchen-Vluyn zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn prüft eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Städten Kamp-Lintfort und Rheinberg zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung. Hintergrund ist ein Antrag der SPD-Ratsfraktion, die Anschaffung eines mobilen Messgeräts sowie Möglichkeiten zur Kostenteilung zu untersuchen. Durch den Zusammenschluss können die Kommunen die erforderliche Einwohnerzahl von mindestens 50.000 Personen erreichen, um nach dem Ordnungsbehördengesetz NRW befugt zu sein, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.
Im Rahmen der Vereinbarung würde die Stadt Kamp-Lintfort die Durchführung der Bußgeldverfahren, die Aktenführung sowie die Bereitstellung der technischen Geräte und des Personals übernehmen. Dies umfasst sowohl eine semistationäre Station als auch ein transportfähiges Messgerät auf einem Stativ. Die Festlegung von Standorten und Kontrollintervallen soll in einem Lenkungskreis durch Vertreter der drei Verwaltungen erfolgen, wobei jede Kommune die rechtliche Eignung der Einsatzorte in ihrem Gebiet selbst prüft.
Die anfallenden Personal- und Sachkosten würden gegen Erstattung einer Einsatzpauschale übernommen, während die Bußgelder und Verfahrenskosten der jeweiligen Kommune des Verstoßes verbleiben. Laut Auskunft der Kommunalagentur NRW werden die Erträge voraussichtlich die Aufwendungen übersteigen. Nach dem Beschluss soll die Verwaltung das Genehmigungsverfahren bei der Aufsichtsbehörde Kreis Wesel einleiten, um einen Beginn der Zusammenarbeit zum 1. Januar 2026 zu ermöglichen.
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Beratungsfolge
- 09.07.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @