Freigabe verkaufsoffener Sonntage 2025 Ordnungsbehördliche Verordnung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2025 in Neukirchen-Vluyn vorgelegt. Der Entwurf sieht eine ordnungsbehördliche Verordnung vor, die auf den Bestimmungen des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen basiert. Ziel der Regelung ist es, durch die Öffnung von Verkaufsstellen an bestimmten Sonntagen das öffentliche Interesse zu wahren und den lokalen Einzelhandel sowie die Innenstädte der Ortsteile Neukirchen und Vluyn zu unterstützen.
Für das Jahr 2025 sind vier Termine mit einer Öffnungszeit von jeweils 13:00 bis 18:00 Uhr geplant. Die vorgesehenen Sonntage sind der 4. Mai im Zusammenhang mit dem „Vluyner Mai“, der 1. Juni zum „Weltkindertag – Kinder- und Familienfest“ in Neukirchen, der 29. Juni für die Veranstaltung „GeNussVoll – Street Food“ sowie der 9. November anlässlich des Martinsmarktes in Vluyn. Die geplanten Öffnungen beziehen sich jeweils auf die räumliche Nähe zu den entsprechenden Veranstaltungen.
Die Vorlage enthält Stellungnahmen von Verbänden, unter anderem vom Handelsverband NRW. Die Beratung der Vorlage im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 2. April 2025 vorgesehen, während die Entscheidung durch den Rat in der Sitzung am 9. April 2025 erfolgen soll.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @