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BESCHLUSSVORLAGE

Weiterführung des Deutschlandtickets im Schuljahr 2025/2026 in Neukirchen-Vluyn; Ergänzungsvereinbarung zum SchokoTicket-Vertrag

Nr.: 109/2023-4 09.04.2025

🟢 Beschlossen 09.04.2025 · Rat (20. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukiente-Vluyn soll über die Weiterführung des vergünstigten Deutschlandtickets für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen im Schuljahr 2025/2026 entscheiden. Die vertragliche Umsetzung erfolgt über eine Ergänzungsvereinbarung zum SchokoTicket-Vertrag vom November 2012. Grundlage hierfür ist ein Runderlass der zuständigen Ministerien in Nordrhein-Westfalen, der die Rahmenbedingungen für das kommende Schuljahr vorgibt.

Für Schülerinnen und Schüler, die nach der Schülerfahrkostenverordnung Anspruch auf eine Beförderung haben, bleibt das Modell bestehen; die Eigenanteile der Eltern bleiben unverändert. Für Selbstzahler ohne entsprechenden Anspruch besteht die Möglichkeit, ein Deutschlandticket zu einem um 20 Euro reduzierten Preis zu erwerben. Bei einer Änderung des regulären Preises des Deutschlandtickets passen sich auch der Preis für Selbstzahler sowie die Mindestpauschale für den Schulträger an. Die Kosten für den Schulträger müssen mindestens zwölfmal den monatlichen Preis des Tickets pro Anspruchsberechtigten und Schuljahr betragen.

Die Fortführung des Angebots steht unter dem Vorbehalt, dass das Deutschlandticket auch über das Jahr 2025 hinaus bestehen bleibt. Haushaltsmäßig sind die Kosten in den Haushalten 2025 und 2026 eingeplant. Laut Verwaltung entstehen durch diese Regelung keine zusätzlichen Belastungen, abgesehen von den regulären jährlichen Preissteigerungen im öffentlichen Personennahverkehr.

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Beratungsfolge

  • 09.04.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @