Bebauungsplan Nr. 169, Gebiet Am Hugengraben - Flüchtlingsunterkünfte - Auswertung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Neukirchen-Vluyn wird über den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 169 im Gebiet „Am Hugengraben“ beraten, welcher die bauplanungsrechtliche Legalisierung bestehender Flüchtlingsunterkünfte vorsieht. Der Beschluss umfasst die Abwägung sämtlicher Stellungnahmen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangen sind.
Im Rahmen des Verfahrens wurden textliche Anpassungen an den Festsetzungen vorgenommen. Auf Anregung der Unteren Wasserbehörde des Kreises Wesel wurde eine Festsetzung zur ortsnahen Versickerung von Niederschlagswasser auf dem Grundstück aufgenommen. Zudem wurde die Regelung zum Erhalt und zur Nachpflanzung von Bäumen um die öffentlichen Grünflächen innerhalb des Gebiets ergänzt, nachdem das städtische Grünflächenamt darauf hingewiesen hatte. Diese Änderungen werden als marginale Konkretisierungen beschrieben, welche die Grundzüge der Planung nicht berühren und somit keine erneute Offenlage erfordern. Der Stadtentwicklungsausschuss hat bereits am 19. März 2025 eine entsprechende Empfehlung für den Beschluss abgegeben.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @