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BESCHLUSSVORLAGE

Entgeltordnung für Stadtmarketing- und Tourismusveranstaltungen

Nr.: 028/2025-1 09.04.2025

🟢 Beschlossen 09.04.2025 · Rat (20. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über eine neue Entgeltordnung für die Teilnahme an städtischen Stadtmarketing- und Tourismusveranstaltungen. Ziel der Vorlage ist es, die bisher unterschiedlichen und gewachsenen Verfahren zu vereinfachen und den Kooperationspartner Heimat- und Verkehrsverein Neukirchen zu entlasten.

Derzeit werden verschiedene Veranstaltungsformate auf unterschiedliche Weise abgewickelt. Für den „Vluyner Mai“ und den „Martinsmarkt“ ist die Agentur Gaudium für die Einziehung der Standgebühren verantwortlich. Beim Erntedankfest übernimmt der Heimat- und Verkehrsverein Neukirchen die Koordination der Ausstellenden, während die Stadt die Gesamtverantwortung für das Rahmenprogramm und Sicherheitskonzepte trägt. Für den „Feierabendmarkt“ sowie den seit 2024 bestehenden „Sommermarkt“ sind ab dem Jahr 2025 Gebühren vorgesehen, deren Abrechnung über den Werbering erfolgt.

Die vorgeschlagene Regelung orientiert sich an den in der Vergangenheit bereits erhobenen und akzeptierten Beiträgen, sodass keine Erhöhung stattfindet. Die Höhe der Gebühren soll kostendeckend sein und nutzt die Werte der Vorjahre als Bemessungsgrundlage. Die Einführung der Entgeltordnung hat laut Verwaltung keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 158 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge

  • 09.04.2025
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @