Sachstand Bürgeranträge gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW aus den Jahren 2020 – 2025 - Antrag der SPD-Fraktion vom 12.03.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat am 12. März 2025 einen Antrag mit der Nummer 057/2025 eingereicht, der sich mit dem aktuellen Sachstand von Bürgeranträgen befasst. Die Anfrage bezieht sich auf Anträge, die gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW im Zeitraum von 2020 bis 2025 gestellt wurden. Ziel des Antrags ist es, Informationen über den Bearbeitungsstatus dieser Bürgeranliegen einzuholen und Transparenz über den Stand der Verfahren zu schaffen.
Die Vorlage wurde durch die Erste Beigeordnete unterzeichnet und liegt dem Rat zur Beratung vor. Die parlamentarische Auseinandersetzung mit diesem Thema ist für die Sitzung am 9. April 2025 angesetzt. Damit steht die Überprüfung der Bearbeitungsprozesse von Bürgeranträgen aus den letzten fünf Jahren auf der Tagesordnung des Rats, um den aktuellen Status der eingegangenen Anliegen zu klären.
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Beratungsfolge
- 09.04.2025kein Ergebnis hinterlegt