Kenntnisgabe der durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage Nr. 053/2025 wird der Rat über die durch die Kämmerin genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 informiert. Die Information erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwesges NRW (§ 8rag 83 Abs. 2 und 4 GO NRW).
Die Gesamtsumme der betroffenen Beträge beläuft sich auf 1.396.228,29 Euro. Davon entfallen 1.243.397,92 Euro auf konsumtiven Mehraufwand. Ein weiterer Teil in Höhe von 152.830,37 Euro umfasst Mehrauszahlungen für Investitionsmaßnahmen sowie Grundstücksanschlusskosten. Laut der Vorlage waren sämtliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen im Jahr 2024 sachlich notwendig und zeitlich unaufschiebbar. Die Deckung dieser Beträge wurde durch Einsparungen bei den Aufwands- und Auszahlungsposten oder durch Mehreinnahmen bzw. Mehreinzahlungen sichergestellt.
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- 09.04.2025kein Ergebnis hinterlegt