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NACHTRAG (BESCHLUSSVORLAGE)

1. Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 08.11.2023

Nr.: 236/2024 11.12.2024

🟢 Beschlossen 11.12.2024 · Rat (19. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Neukirchen-Vluyn berät über die erste Änderung der Sondernutzungssatzung vom 8. November 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage umfasst die Anpassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen.

Hintergrund der Vorlage ist ein Regelungsbedarf im Bereich der Wahlsichtwerbung gemäß § 6 der bestehenden Satzung. Angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl soll eine kurzfristige Regelung getroffen werden, um eine transparente Option für die Durchführung von Wahlsichtwerbung zu schaffen. Dies soll insbesondere im Zusammenhang mit den Wochenmärkten möglich sein.

Die Änderung der Satzung hat laut den vorliegenden Unterlagen keine Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft oder die Klimarelevanz. Der technische Beigeordnete hat den Beschlussvorschlag zur Entscheidung vorgelegt.

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Beratungsfolge

  • 11.12.2024
    Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @